Rechtsprechung
BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 41 Abs 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG
Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Absehen von weiterer Begründung
- Wolters Kluwer
Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung; Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig
- rewis.io
Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Absehen von weiterer Begründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung; Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche; Absehen von weiterer Begründung
- rechtsportal.de
Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung; Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig
- datenbank.nwb.de
Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Absehen von weiterer Begründung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
aa) Der Senat hat seine ordnungsgemäße Besetzung zur Wahrung des Anspruchs aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen, soweit Anlass hierzu besteht (vgl. BVerfGE 65, 152 ; 131, 230 ).Zwar erfolgt die Feststellung der richtigen Besetzung eines erkennenden Gerichts regelmäßig ohne Beteiligung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 131, 230 ).
Dies gilt auch dann, wenn die Ordnungsgemäßheit seiner Wahl in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 131, 230 ).
- BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3;… Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
Weder aus der bloßen vorhergehenden Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ) noch aus dessen Parteizugehörigkeit (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 43, 126 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden.
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3;… Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).
- BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3;… Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Zwar erfolgt die Feststellung der richtigen Besetzung eines erkennenden Gerichts regelmäßig ohne Beteiligung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 131, 230 ). - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19
Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 m.w.N.). - BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19
Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3;… Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59). - BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74
Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem …
Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
Weder aus der bloßen vorhergehenden Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ) noch aus dessen Parteizugehörigkeit (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 43, 126 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden.