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   BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20   

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https://dejure.org/2022,28862
BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20 (https://dejure.org/2022,28862)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2022 - 2 BvC 10/20 (https://dejure.org/2022,28862)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2022 - 2 BvC 10/20 (https://dejure.org/2022,28862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 41 Abs 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG
    Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Absehen von weiterer Begründung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung; Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig

  • rewis.io

    Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Absehen von weiterer Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung; Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche; Absehen von weiterer Begründung

  • rechtsportal.de

    Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung; Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung der ordnungsgemäßen Senatsbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche - Absehen von weiterer Begründung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10

    Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    aa) Der Senat hat seine ordnungsgemäße Besetzung zur Wahrung des Anspruchs aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen, soweit Anlass hierzu besteht (vgl. BVerfGE 65, 152 ; 131, 230 ).

    Zwar erfolgt die Feststellung der richtigen Besetzung eines erkennenden Gerichts regelmäßig ohne Beteiligung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 131, 230 ).

    Dies gilt auch dann, wenn die Ordnungsgemäßheit seiner Wahl in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 131, 230 ).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Weder aus der bloßen vorhergehenden Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ) noch aus dessen Parteizugehörigkeit (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 43, 126 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden.

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    Zwar erfolgt die Feststellung der richtigen Besetzung eines erkennenden Gerichts regelmäßig ohne Beteiligung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 131, 230 ).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19

    Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19

    Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    Ausnahmsweise ist dies jedoch - ebenso wie bei der Entscheidung über offensichtlich unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche nach § 19 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; 142, 1 ) - nicht der Fall, wenn eine Besetzungsrüge von vornherein offensichtlich ungeeignet ist, Zweifel an der Besetzung des Gerichts zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 -, Rn. 3; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 59).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20
    Weder aus der bloßen vorhergehenden Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ) noch aus dessen Parteizugehörigkeit (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 43, 126 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden.
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